Sehr geehrter Interessent,
die Sicherheit und die Gesundheit unserer Teilnehmer sind uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten Ihnen daher bezüglich der Teilnahme an unseren Reisen, die Trekkingtouren, Fahrradtouren, Riverrafting, Bergsteigen, Expeditionen oder ähnliche Aktivitäten – nachfolgend „Reisen mit besonderen Risiken“ - beinhalten, folgende Hinweise geben, mit denen wir auch unserer Hinweis- und Aufklärungspflicht als Reiseveranstalter nachkommen und um deren Beachtung und sorgfältige Lektüre vor Ihrer Buchung wir Sie höflich bitten:
1. Bei sämtlichen Reisen mit besonderen Risiken ist zu beachten, dass grundsätzlich ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (z. B. Unfall, (Ab-)Sturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Kollisionen, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen usw.)
2. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Planung und Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Dieses Restrisiko bleibt für Sie als Teilnehmer immer bestehen.
3. Weiter ist zu beachten, dass bei Reisen mit besonderen Risiken, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.
4. Vom Teilnehmer wird daher folgendes erwartet, bzw. ihm empfohlen:
a) Der Teilnehmer ist gehalten, die Reise- und Leistungsbeschreibung im Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung und alle Hinweise zu den Anforderungen und Risiken der Reise sorgfältig zu lesen. Entsprechendes gilt für Hinweise, die nach der Buchung, mit den Reiseunterlagen oder vor Tourenbeginn gegeben werden.
b) Der Teilnehmer soll sorgfältig, am Besten in Form fachärztlicher Beratung vor der Buchung und vor Reiseantritt seinen Gesundheitszustand und seine körperliche und gesundheitliche Eignung überprüfen.
c) Unabhängig von im Reisepreis gegebenenfalls (siehe hierzu die Reise- und Leistungsbeschreibung) enthaltenen Versicherungen soll der Teilnehmer seinen Versicherungsschutz bezüglich Krankenversicherung, Versicherung für Bergungskosten und/oder Rücktransport sowie für Unfall und Reiseabbruch prüfen, sich hierzu - auch im Hinblick auf Risikoausschlüsse bereits bestehender Versicherungen - beraten lassen und alle gegebenen Versicherungsmöglichkeiten nutzen.
d) Anforderungen an die Reiseausrüstung sollten strikt beachtet, in Zweifelsfällen ergänzenden Rat durch den Veranstalter oder fachlich geeignete Stellen eingeholt werden.
e) Die Tourenvorbereitung soll sowohl hinsichtlich körperlicher Fitness, Gesundheitsvorsorge (Medikamente, Impfungen) rechtzeitig und sorgfältig durchgeführt werden. Sie soll das Studium geeigneter Fachliteratur zur Reiseart und zum Reiseziel beinhalten.
f) Während der Reise wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
g) Der Teilnehmer muss seine Stellung während der Reise als die eines selbstständigen Wanderers und/oder Bergsteigers bzw. Expeditionsteilnehmers begreifen und umsetzen.
h) Schließlich wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer das verbleibende Restrisiko als allgemeines Lebensrisiko akzeptiert.
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